Mit dem Kauf der Veranstaltungskarte erklärt Ihr euch mit folgende Bedingungen einverstanden und informiert:
Veranstaltungsbedingungen/ Haftungsausschluss des Veranstalters
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
• Das OpenAir "Rock im Wald" ist eine private Veranstaltung von Julian Wersich.
• Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle höherer Gewalt, insbesondere Unwetter o.Ä. die Veranstaltung abzusagen. Schadensersatzansprüche oder Kaufpreisrückerstattungen sind dann ausgeschlossen.
• Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
• Dem Besucher ist bekannt und bewusst, das die Lärmbelastung auf dem Festivalgelände über den Grenzwerten der DIN 1595 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
• Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern.
• Das Mitbringen von Glaswaren und Getränkedosen ist verboten. Es dürfen keine Getränke und Lebensmittel mit auf das Festivalgelände gebracht werden.
• Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in Eintrittskarteninhaber/in die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
Eine Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JschG statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl der Zuschauer nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 I JschG durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen.
CAMPING
• Den Aufforderungen/ Anweisungen von Veranstalter, Crew, Polizei sowie Securitypersonal ist auch auf dem außerhalb gelegenen Campinggelände Folge zu leisten.
• Schadensersatzansprüche sind für Personen- und Sachschäden auf dem Campinggelände sind ausgeschlossen.
• Es handelt sich um ein Privates Gelände, Anweisungen des Vermieters sind Folge zu leisten, Haftung der Veranstalter ist ausgeschlossen.
• Betreten sowie campieren des Campinggeländes auf eigene Gefahr.
• Pro Person ist eine Gebühr von 5 Euro fällig.
• Offenes Feuer ist nicht erlaubt, kleine Grills sind in Ordnung.
• Aufgrund der Ortsnähe bitten wir Euch auf die Nachtruhe zu achten, gedämpfte Musik ist ok, lasst aber Monster Anlagen bitte zu Hause.
• Der Veranstalter behält das Recht, den Zeltplatz jederzeit zu schließen. Eine Ausweichmöglichkeit besteht nicht. Daher bitten wir um eine Reservierung.
PROGRAMM
• Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung: Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.
• Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Bei Ausfällen bestätigter Künstler können gegenüber dem Veranstalter keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
• Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, auch für den persönlichen Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
• Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.
• Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichung allfälliger Aufnahmen von auftretenden Musikerinnen und Musikern im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.
KARTENVORVERKAUF
Die Besucher sind verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse/am Einlass vorzuzeigen.
Diese Regelung gilt sowohl für im Vorverkauf erstandene Karten als auch den Verkauf an der Abendkasse sowie Einlass über die Gästeliste.
Das neu verabschiedete Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht der per Fernabsatz erstandenen Ware vor.
Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a., bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen. Das bedeutet: die Kartenbestellung ist verbindlich!
Nach § 312b Absatz 3 Unterabsatz 6 BGB sind Ticketkäufe verpflichtend, ein Widerruf der Bestellung ist nicht möglich. Die Leistung wird nach Eingang der Zahlung erbracht.
Werden dem Käufer Eintrittskarten übersandt und sollten diese verloren gehen, trägt der Käufer das alleinige Risiko. Achtung: Betrug wird vom Veranstalter strafrechtlich verfolgt!
Bei Aushändigung der Karten an der Abendkasse, ist der Erwerber bzw. Inhaber verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse vorzuzeigen.
Reservierte und noch nicht bezahlte Karten, die zur Abholung und Bezahlung an der Abendkasse hinterlegt sind, müssen bis dreißig Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt und bezahlt werden. Danach behält sich der Veranstalter bei entsprechender Kartennachfrage das Recht vor, die verbindlich reservierten Eintrittskarten an andere Interessenten weiter zu verkaufen.
ZUGANG ZUM FESTIVALGELÄNDE
Sicherheit
• Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt am Eingang und entlang dem Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
• Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
• Der Ordnungsdienst führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden, stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.
• Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.
• Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken allgemein, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Festivalgelände.
• Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen den Ordnungsdienst gleich welcher Art, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, und den Besucher vom Gelände zu verweisen.
Eintritt
• Die Eintrittskarte muss an dem offiziellen Eingang zur Entwertung vorgezeigt werden. Der Abriss der Eintrittskarte muss vom Besucher aufbewahrt werden.
• Personen die während der Veranstaltung das Festivalgelände verlassen, müssen bei wiederbetreten des Geländes das Einlassbändchen vorzeigen. Sollte dieses beschädigt sein hat die Person keinen Anspruch auf Einlass. Nach Einbruch der Dämmerung muss erneut der volle Eintrittspreis bei verlassen des Geländes gezahlt werden.
• Verlorene Eintrittskarten, Freikarten und Auslasskarten werden grundsätzlich nicht ersetzt.
• Personen, die sich ohne gültige Eintrittskarte oder Armbändchen auf dem Gelände aufhalten werden des Festivalgeländes verwiese.
Rückerstattungsanspruch
• Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch.
• Verstöße werden in jedem Fall bestraft. Der Erwerb von Eintrittskarten erfolgt nur über die von dem Veranstalter bekannt gemachten Kanäle (Es gibt auch vom Veranstalter beauftragte Privatpersonen, die als diese Kanäle gelten können)!
RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH
In keinem Fall besteht Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.
PARKEN
• Parken auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt.
• Das Parken auf dem Weg zum Gelände (die Straße AM HINTERBACH) ist auch strengstens untersagt!!!
• Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt (Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig, sobald der Abschleppwagen bestellt ist).
• Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.
• Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
SCHADENSERSATZ
• Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.
• Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug ist ausgeschlossen, im Übrigen auf die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt.
Wichtiger Hinweis zum Jugendschutz
Bitte beachtet folgendes:
Das Jugendschutzgesetz besagt, dass es
a ) Jugendlichen unter 16 Jahren nicht erlaubt und
b) Jugendlichen ziwschen 16 und 18 Jahren lediglich bis 24 Uhr erlaubt ist,
alleine eine öffentliche Tanzveranstaltung (wie "Rock im Wald") zu besuchen.
zu b) Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren werden mittels andersfarbigen Armbändern gekennzeichnet. Ihr Personalausweis wird an den Eintrittskassen hinterlegt, wo er um spätesten 24 Uhr, bei Verlassen des Festivalgeländes wieder abgeholt werden kann. Sollten Jugendliche der Kategorie b) bereits stark alkoholisiert erscheinen, wird Ihnen der Zutritt (trotz Eintrittskarte) nicht gewährt. Der bezahlte Eintritt kann ausbezahlt werden. Sollten Jugendliche der Kategorie b) auf dem Festivalgelände verbotener Weise starken Alkohol zu sich nehmen, werden sie ohne Anspruch auf Rückzahlung des Eintritts, des Festivalgeländes verwiesen.
Ein längerer Aufenthalt ist nur dann gestattet wenn der Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Mutter, Vater, Vormund) ist.
Das allgemein bekannte Formular zur Übertragung einer Personenberechtigung, gilt nicht!!!
Vorschrift ist nun mal Vorschrift…
Euer Rock im Wald - Team